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Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums an einer Immobilie, die es ermöglicht, einzelne Teile eines Gebäudes (z. B. Wohnungen, Geschäftsräume) als Sondereigentum zu erwerben, während das Grundstück und die gemeinschaftlichen Gebäudeteile im Miteigentum aller Stockwerkeigentümer verbleiben (Stockwerkeigentümergemeinschaft).