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Die Pacht ist ein Vertrag, bei dem der Verpächter dem Pächter eine Sache (z. B. ein Grundstück, ein Gebäude, ein Unternehmen) zur Nutzung überlässt. Der Pächter hat das Recht, die Sache nicht nur zu nutzen, sondern auch die Erträge daraus zu ziehen (z. B. Ernteerträge, Mieteinnahmen). Im Gegenzug zahlt der Pächter dem Verpächter einen Pachtzins.