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Das Mitbenützungsrecht ist ein Begriff aus dem Immobilienrecht und beschreibt das Recht, eine Immobilie oder Teile davon gemeinsam mit anderen Personen zu nutzen. Es ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt, insbesondere im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten (Art. 730 ff. ZGB) und dem Wohnrecht (Art. 776 ff. ZGB.