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Die Grundstückgewinnsteuer wird auf Gewinne erhoben, die beim Verkauf von Grundstücken oder Immobilien erzielt werden. Beispiel: Im Kanton Aargau ist die Grundstückgewinnsteuer progressiv, das heisst, je kürzer die Besitzdauer, desto höher der Steuersatz. Der Steuersatz liegt zwischen 5 % und 40 %.