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Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung bezeichnet den rechtlichen Übergang des Eigentums an einer Immobilie von einer Person auf eine andere. Dieser Vorgang ist in der Schweiz durch das Grundbuch geregelt. Die Eigentumsübertragung wird erst mit dem Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch rechtskräftig. Das Grundbuch dient als öffentliches Register, das die Eigentumsverhältnisse dokumentiert. In der Schweiz ist für die Eigentumsübertragung eine öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar erforderlich.

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