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Die Ausnützungsziffer (auch Nutzungsziffer genannt) drückt aus, wie viel Quadratmeter Bruttogeschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Ausnützungsziffer wird in den Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden festgelegt und wird in der Regel als Dezimalzahl angegeben. Sie kann je nach Lage und Nutzung des Grundstücks unterschiedlich sein. Beispiel: Eine Parzelle hat eine Grösse von 1000 m2. Die Ausnützungsziffer beträgt 0.5. Somit darf die Bruttogeschossfläche nicht mehr als 500 m2 betragen.